Das nationale Förderprogramm "Das Gebäudeprogramm", welches seit 2010 durch den Bund angeboten wurde, gibt es in dieser Form nicht mehr!
Per 1. Januar 2017 wird das nationale Gebäudeprogramm in das kantonale
Förderprogramm "Energie 2017" integriert. Neu sind die Kantone vollumfänglich für die Förderung der energetischen Modernisierungen der Gebäudehüllen als auch für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude zuständig.